Die Privathaftpflichtversicherung – Eine Pflichtversicherung, die keine ist
Verursacht beispielsweise ein Radfahrer oder Fußgänger einen Verkehrsunfall haftet dieser für den
gesamten Schaden – ein Leben lang.
Das kann schnell teuer werden und ist für Privatpersonen in der Regel nicht finanzierbar.
Die Privathaftpflicht bietet Ihnen zuverlässigen Schutz bei fahrlässig oder grobfahrlässig herbeigeführten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Leistung wenn Sie selbst geschädigt wurden aber dem Verursacher die finanziellen Mittel fehlen und er keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Die Schadenersatzpflicht ist sogar gesetzlich geregelt (§ 823 BGB). Demnach ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der fahrlässig oder vorsätzlich das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt. Ganz egal ob Sie einen Unfall verursachen, Ihnen bei Freunden die wertvolle Vase herunterfällt, sie die angezündete Kerze vergessen oder Ihre beruflichen Schlüssel verlieren – Die Privathaftpflicht schützt Ihr Vermögen.
Bevor ein Missgeschick zum Albtraum wird – Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin oder errechnen Sie sich Ihr individuelles Angebot schnell und bequem online.
Mit unserem Onlinerechner gelangen Sie
schnell zu Ihrem persönlichen Angebot.
Gerne berate ich Sie persönlich.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin.